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Krankenfahrt: Wann zahlt die Krankenkasse?

Verordnung, Genehmigung, Zuzahlung: Hier erklären wir, wann die gesetzliche Krankenkasse Fahrkosten übernimmt – und wie wir Sie beim Klären unterstützen.

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Stand: Oktober 2026. Das ist eine allgemeine Orientierung nach den Angaben des Bundesgesundheitsministeriums, keine Rechtsberatung. Ob Ihre Kasse im Einzelfall zahlt, entscheidet die Kasse.

Wann übernimmt die Krankenkasse die Fahrtkosten?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt Fahrkosten, wenn die Fahrt im Zusammenhang mit einer Kassenleistung aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig ist. Das gilt für Fahrten zu einer stationären Behandlung (Klinikaufenthalt). Fahrten zu einer ambulanten Behandlung werden nur unter bestimmten Voraussetzungen übernommen – zum Beispiel zur Dialyse, Chemotherapie oder Strahlentherapie.

Der Arzt verordnet die Fahrt vorab auf dem Formular Muster 4 und begründet dort das Beförderungsmittel. Taxi oder Mietwagen übernimmt die Kasse nur, wenn Bus und Bahn aus zwingenden medizinischen Gründen nicht nutzbar sind.

Ohne vorherige Genehmigung: Merkzeichen und Pflegegrad

Bei ambulanter Behandlung brauchen Sie keine vorherige Genehmigung der Krankenkasse, wenn Sie einen der folgenden Nachweise haben:

  • Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), Bl (blind) oder H (hilflos)
  • Pflegegrad 4 oder 5
  • Pflegegrad 3 mit ärztlich festgestellter dauerhafter Mobilitätseinschränkung

Die Fahrt muss auch dann zwingend medizinisch notwendig sein. Ihr Arzt prüft das und stellt die Verordnung aus.

Mit Genehmigung: Serienbehandlungen und andere Fälle

Haben Sie keinen dieser Nachweise, brauchen Sie für ambulante Fahrten vorab eine Genehmigung der Krankenkasse. Das gilt auch für Serienbehandlungen wie Dialyse, Chemotherapie und Strahlentherapie. Dort genehmigt die Kasse die Fahrten, wenn die Grunderkrankung die Behandlung erfordert und der Krankheitsverlauf die Beförderung unerlässlich macht. Die Kasse kann auch ohne Merkzeichen eine Fahrt genehmigen, wenn eine vergleichbar schwere Mobilitätseinschränkung vorliegt.

Die gesetzliche Zuzahlung

Pro Fahrt zahlen Sie 10 % des Fahrpreises, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro – nie mehr als die tatsächlichen Kosten. Das gilt auch für Kinder und Jugendliche. Beispiele:

Fahrpreis10 %Ihre Zuzahlung
40 Euro4 Euro5 Euro (Mindestbetrag)
80 Euro8 Euro8 Euro
150 Euro15 Euro10 Euro (Höchstbetrag)

Wer die Belastungsgrenze erreicht, kann sich von der Zuzahlung befreien lassen. Bei Serienfahrten verlangen manche Krankenkassen die Zuzahlung nur für die erste und letzte Fahrt – fragen Sie bei Ihrer Kasse nach.

Reha, Tagespflege und Fahrten ohne Kassenleistung

  • Reha: Fahrten zur Reha klären Sie bitte vorab mit Ihrer Krankenkasse bzw. dem Kostenträger Ihrer Reha.
  • Tagespflege: Der Transport von zu Hause zur Tagespflege gehört in der Regel zum Leistungsumfang der Tagespflege und wird mit der Pflegekasse abgerechnet. Fragen Sie am besten bei der Einrichtung nach.
  • Fahrten, die keine Kassenleistung sind: Hier vereinbaren wir den Preis vorab mit Ihnen – zum Beispiel für Fahrten zur Augen-Laser-OP nach Ulm oder zum Ausflug.

So helfen wir Ihnen

Sie müssen das nicht allein durchblicken. Wenn Sie anrufen, gehen wir mit Ihnen durch: Haben Sie eine Verordnung? Einen Schwerbehindertenausweis, einen Pflegegrad? Wir sagen Ihnen, welchen nächsten Schritt Sie brauchen, und unterstützen Sie dabei, die Kostenübernahme zu klären. Bei genehmigten Fahrten rechnen wir mit Ihrer Krankenkasse ab, Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung. Den Preis für Fahrten ohne Kassenleistung stimmen wir vorher mit Ihnen ab.

Privat Versicherte klären die Erstattung bitte vorab mit ihrer Versicherung.

Unsicher, ob die Kasse zahlt? Wir klären das mit Ihnen – einfach anrufen:

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Häufige Fragen

Brauche ich für jede Krankenfahrt eine Verordnung?

Für Fahrten mit Taxi oder Mietwagen verordnet der Arzt die Fahrt vorab auf Muster 4. Ausnahmen gibt es unter anderem im Notfall.

Was bedeuten die Merkzeichen aG, Bl und H?

aG steht für außergewöhnliche Gehbehinderung, Bl für blind, H für hilflos. Mit einem dieser Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis brauchen Sie bei ambulanter Behandlung keine vorherige Genehmigung der Kasse.

Wie hoch ist die Zuzahlung?

10 % des Fahrpreises, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Fahrt, aber nie mehr als die tatsächlichen Kosten.

Hilft minicar-gp bei Anträgen?

Wir unterstützen Sie dabei, die Kostenübernahme zu klären und den nächsten Schritt zu finden. Entscheiden muss die Krankenkasse.

Ein Anruf genügt – den Rest übernehmen wir

Sagen Sie uns, wann und wohin. Wir sagen Ihnen sofort, was es kostet und wer Sie fährt.

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